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Kindersicherheit unserer Produkte - das sollten Sie wissen

Schützen Sie Ihre Kinder

Hinweise zur Kindersicherheit unserer angebotenen Produkte

Die neue DIN EN 13120:2009+A1:2014 ist zum 1. September 2014 in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass ab dem 01.09.2014 alle Produkte des innenliegenden Sonnenschutzes der neuen Norm entsprechen müssen, um eine Konformitätsvermutung gegenüber dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zu bewirken.

 

Geltungsbereich:

Diese Norm gilt für folgende Anlagen im Bereich des innenliegenden Sonnenschutzes:

·         Jalousie (innen): freihängend, geführt, mit nicht raffbaren Lamellen

·         Rollos: freihängend, seitlich geführt, mit gespanntem Tuch

·         Vertikaljalousie: freihängend, oben und unten geführt, mit geneigter Oberschiene

·         Plissee und Wabenplissee: freihängend, geführt, mit Seitwärtsbewegung, gespannt

·         Raffrollos

·         Falten-Raffvorhänge / Girlanden

·         Flächenvorhänge

 

Die Norm gilt nicht für Vorhänge und Insektenschutzgitter.

Die Norm gilt nicht für Jalousien in geschlossenen Verglasungen mit Ausnahme der Anforderungen bezüglich des Schutzes vor Strangulierung.

Die Norm gilt nicht für Anlagen, die vor dem Datum der Bekanntgabe dieser Norm hergestellt wurden.

Die Norm gilt nicht für Anlagen, die in Gewerberäumen installiert werden sollen, zu denen der Zutritt von Kindern unwahrscheinlich ist.
Die Norm gilt jedoch für Anlagen, bei denen die Benutzung und/oder das Ziel der Anlagen unbekannt sind.

 

Die maximal zulässigen Bedienlängen gemäß EN13120 sind wie folgt festgelegt:

Bedienart

Lösung zur

Kindersicherheit

Produkthöhe

Montagehöhe ab Fußboden bekannt

max. Bedienlänge

 

 

 

 

 

 

Kettenzug

 

Brechsystem/Abreißsystem

Ja

Montagehöhe -60 cm

Nein

2/3 der Produkthöhe

 

 

 

Kettenspanner

 

bis 250 cm

Ja

Montagehöhe -150 cm

Nein

max. 100 cm

 

ab 250 cm

Ja

Montagehöhe -150 cm

Nein

Produkthöhe -150 cm

 

 

 

Schnurzug

 

Schnurwickler

oder SmartCordTM

 

bis 250 cm

Ja

Montagehöhe -150 cm

Nein

max. 100 cm

 

ab 250 cm

Ja

Montagehöhe -150 cm

Nein

Produkthöhe -150 cm

 

Seit dem 01.09.2014 werden die von uns vertriebenen Produkte in kindersicherer Form gefertigt, so dass sie dieser Norm entsprechen.
Bei Angabe einer Montagehöhe können Sie unter Beachtung der o. g. max. Bedienlängen eine von Ihnen gewünschte Bedienlänge angeben. Liegt diese im erlaubten Bereich, werden wir gern Ihren Wunsch berücksichtigen.
Warum machen wir diese Ausnahme?
Beispiel 1:
Sie kaufen ein Rollo mit Kettenzug und Kettenspanner und einer Rollohöhe (Rollo-Länge) von 100 cm, da Sie ein Oberlicht damit verdecken wollen. Ohne Angabe einer Montagehöhe beträgt die Bedienlänge max. 100 cm. Haben Sie z. B. eine Montagehöhe von 300 cm, würde die Kette in einer Höhe von 200 cm mit dem Kettenspanner fixiert werden. Damit ist es fast nicht möglich, ohne Hilfsmittel (Leiter/Stuhl) das Rollo zu bedienen.
Geben Sie uns hingegen die korrekte Montagehöhe von 300 cm an und eine gewünschte Kettelänge von z. B. 140 cm, dann liegt diese Kettenlänge im möglichen Bereich und Ihrem Wunsch kann entsprochen werden.
Eine Kettenlänge von über 150 cm wäre nicht möglich, da dann die max. Bedienlänge überschritten werden würde.
Beispiel 2:
Sie kaufen ein Rollo mit Kettenzug und Brechsystem (Abreißsystem) und einer Rollohöhe (Rollo-Länge) von 180 cm. Um das Rollo komplett bedienen zu können, ist eine mind. Bedienlänge von 65% der Rollohöhe erforderlich, max. sind 66 % der Rollohöhe erlaubt. Dies entspricht einer Bedienlänge von 117 cm bis 118,8 cm. Bei der Montage in Höhe von 300 cm würde die Kette 183 cm bis 181,2 cm vom Fußboden entfernt enden. Auch hier wird die Bedienung des Rollos ohne Hilfsmittel (Leiter/Stuhl) problematisch. Geben Sie uns hingegen die reale Montagehöhe von 300 cm an und wünschen die Bedienlänge von 220 cm, so liegt dies im erlaubten Bereich und kann von unserem Hersteller realisiert werden.

Beschriftung der Produkte/Verpackungen

Kindersichere Anlagen werden vom Hersteller mit speziellen Aufklebern/Etiketten versehen.

WARNUNG

·        Kleinkinder können sich durch Schlaufen in Zugschnüren,
Ketten, Bändern und Innenschnüren, die zum Einsatz
des Produkts dienen, strangulieren.

·        Zur Vermeidung von Verwickelung und Strangulierung
sind die Schnüre außerhalb der Reichweite
von Kleinkindern zu halten. Schnüre können sich
um den Hals eines Kindes wickeln.

·        Stellen Sie Betten, Kinderbetten und Möbel abseits
von am Fenster befindlichen Schnüren auf.

·        Schnüre nicht zusammenbinden. Achten Sie darauf, dass
sich Schnüre nicht verflechten und eine Schlaufe bilden.

 

Verpackungen, die kindersichere Anlagen beinhalten, werden ebenfalls beschriftet.
Verpackungen, die keine kindersicheren Anlagen beinhalten, werden mit Warnhinweisen versehen und die Anlagen wie folgt beschriftet: Produkt ist zur Installation in Gewerberäumen vorgesehen, zu denen der Zutritt von Kindern unwahrscheinlich ist (Büros, Fabrikanlagen …)

 

Wichtige Hinweise zur Montage Ihrer kindersicheren Produkte, damit sie auch nach der Montage kindersicher sind:

Aluminium-Jalousien (Bedienung mit Kette): Die Bedienkette muss mit der mitgelieferten Sicherheitsvorrichtung fixiert werden! Abstand Kettenende zum Fußboden mind. 150 cm.

Aluminium-Jalousien (Bedienung mit Schnur): Schnurbetriebene Anlagen dürfen nicht tiefer als 150 cm vom Fußboden entfernt installiert werden. Zugschnüre sind aufgrund ihrer Reißfestigkeit mindestens 150 cm vom Boden entfernt an der Wand mit der mitgelieferten Sicherheitsvorrichtung zu fixieren.

Rollo (Ketten-Bedienung mit Spannvorrichtung): Die Bedienkette muss mit der mitgelieferten Sicherheitsvorrichtung (Spannvorrichtung) fixiert werden! Der Abstand Kettenende/Fußboden muss mind. 150 cm betragen.

Rollo (Ketten-Bedienung mit Abreißsystem): Die Bedienkette besitzt aus Sicherheitsgründen ein Abreißsystem, welches sich bei Belastung mit mehr als 6 kg löst. Der Abstand Kettenende/Fußboden muss mind. 60 cm betragen.

Rollos (Mittelzug): Um die Gefahr einer Strangulation auszuschließen, ist die Länge der Schnur auf 20 cm begrenzt. Bitte verlängern Sie diese Schnur nicht eigenmächtig, da dadurch die Kindersicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

 

Sie, als unsere Kunden, tragen einen wesentlichen Anteil dazu bei, dass Ihre Anlagen kindersicher gefertigt und montiert werden. Machen Sie bitte bzgl. der Montagehöhe keine unwahren Angaben und sorgen Sie dafür, dass eine sichere und dabei auch normgerechte Ausführung der Montage durchgeführt wird.

Für weitere Fragen zur Kindersicherung stehen Ihnen unser geschultes Personal zu unseren Bürozeiten gern zur Verfügung.

 

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